Reklamationsrecht Asgård Kaminöfen

Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihres neuen Asgård Kaminofens!

Zweijähriges Reklamationsrecht

Gemäß dem Kaufgesetz gilt das Reklamationsrecht von zwei Jahren ab Kaufdatum des Ofens*. Der Kaufbeleg muss als Dokumentation bei einer Reklamation vorgelegt werden.

Das Reklamationsrecht gilt nicht bei:

  1. Schäden, die infolge unkorrekter Bedienung des Ofens, eines unsachgemäßen Anschlusses oder aufgrund der Einwirkung physischer Gewalt entstanden sind.
  2. Losteile und Verschleißteile (Glasscheiben, Isoliersteine, Feuerroste, Dichtungen, Schienen, angemalte Oberflächen usw.) Diese Teile können später ausgetauscht werden und als Ersatzteile in unserem Ersatzteilshop www.aduroshop.de gekauft werden.
  3. Schäden, die durch (Kondens)Wasser innerhalb oder um den Kaminofen, zu viel oder zu wenig Zug im Schornstein und bei Vernachlässigung der Pflege und Wartung des Kaminofens entstanden sind.
  4. Schäden am Kaminofen, die durch äußeren Einfluss entstanden sind oder Schäden, verursacht durch andere Gegenstände

*Bitte beachten Sie, dass das Reklamationsrecht gemäß dem Kaufgesetz des Landes gilt, in dem der Ofen gekauft wurde. Wenn der Ofen in ein anderes Land oder Gebiet weit weg von dem Händler, bei dem der Ofen gekauft wurde, gebracht wird (z. B. auf eine Insel), werden Ihnen keine Serviceoptionen für den Ofen garantiert. Der Ofen sollte immer in dem Land und Gebiet gekauft werden, in dem er montiert werden soll.