Reklamationsrecht Aduro Kaminöfen

Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihres neuen Aduro Kaminofens!

Zweijähriges Reklamationsrecht

Gemäß dem Kaufgesetz gilt das Reklamationsrecht von zwei Jahren ab Kaufdatum des Ofens*. Der Kaufbeleg muss als Dokumentation bei einer Reklamation vorgelegt werden. 

Das Reklamationsrecht gilt nicht bei:

  1. Schäden, die infolge unkorrekter Bedienung des Ofens, eines unsachgemäßen Anschlusses oder aufgrund der Einwirkung physischer Gewalt entstanden sind.
  2. Losteile und Verschleißteile (Glasscheiben, Isoliersteine, Feuerroste, Dichtungen, Schienen, angemalte Oberflächen usw.) Diese Teile können später ausgetauscht werden und als Ersatzteile in unserem Ersatzteilshop www.aduroshop.de gekauft werden.
  3. Schäden, die durch (Kondens)Wasser innerhalb oder um den Kaminofen, zu viel oder zu wenig Zug im Schornstein und bei Vernachlässigung der Pflege und Wartung des Kaminofens entstanden sind.
  4. Schäden am Kaminofen, die durch äußeren Einfluss entstanden sind oder Schäden, verursacht durch andere Gegenstände

+ 3 Jahre zusätzliche Garantie

Wussten Sie, dass Sie nach Ablaufen des Reklamationsrechtes eine verlängerte und kostenlose 3-Jahres-Garantie erhalten können?

Ihre Vorteile:

  • 3 Jahre Zusatzgarantie, wenn wider Erwarten ein Fabrikationsfehler auftritt
  • Schnellerer Service, da wir bereits alle Informationen zu Ihrem Ofen kennen
  • Die Möglichkeit Ihre Quittung online zu speichern, damit sie nie verloren geht
  • Monatlicher Newsletter mit relevanten Neuigkeiten und guten Tipps und Tricks zur Wartung, zum Anfeuern und vieles, vieles mehr

Gilt nur für Aduro Kaminöfen. Gilt nicht Pellet- und Hybridöfen oder Asgård-Öfen.
 


VERLÄNGERN SIE JETZT IHRE GARANTIE


Füllen Sie das Formular spätestens fünf Monate nach Kauf (ab Rechnungsdatum) aus, und Ihre Garantieverlängerung beginnt am Tag nach Ablauf des Reklamationsrechts. Beachten Sie, dass Sie für die Registrirung die Produktionsnummer benötigen. So finden Sie die Seriennummer.

*Bitte beachten Sie, dass das Reklamationsrecht gemäß dem Kaufgesetz des Landes gilt, in dem der Ofen gekauft wurde. Wenn der Ofen in ein anderes Land oder Gebiet weit weg von dem Händler, bei dem der Ofen gekauft wurde, gebracht wird (z. B. auf eine Insel), werden Ihnen keine Garantieverlängerung oder Serviceoptionen für den Ofen garantiert. Der Ofen sollte immer in dem Land und Gebiet gekauft werden, in dem er montiert werden soll.